Sie möchten Mitglied bei uns werden, denn Ihnen gefallen die Gründe unserer Zusammenkunft? Sie teilen dieselben Interessen und freuen sich, wenn Sie helfen können? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir würden uns freuen, Sie bald bei uns willkommen heißen zu können! Hier erfahren Sie auch etwas über unsere Mitglieder, die Arbeit im Elternbeirat oder im Vorstand.
Die Mitglieder
Die Elterninitiative "Langes Gässchen" e.V. besteht derzeit aus 82 aktiven Mitgliedern und 2 Ehrenmitgliedern. Wir sind als Verein interessiert daran, dass alle Eltern, die ein Kind in unserer Einrichtung untergebracht haben auch Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30€ im Jahr und kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vielmehr ist es jedoch für uns als Träger der Kindereinrichtung notwendig, dass sich alle Eltern bereit erklären in der Elterninitiative "Langes Gässchen" e.V. mitzuwirken, denn ohne Mitglieder gäbe es diese Einrichtung nicht in der Form.
Diese können sich auf verschiedene Weise einbringen:
- Teilnahme an der Mitgliederversammlung im Mai
- Mitwirkung im Vorstand, Elternbeirat, als Mitglied
- Erbringung von Eigenleistung zur finanziellen Sicherstellung der Kita z.B.
- als Mitgliedsbeitrag
- Altpapiersammlungen, Kuchenbasare
- Geld und Sachspenden/ und -Sammlungen
- Arbeitsleistungen
- 2 große Arbeitseinsätze im Jahr
- anfallende Arbeiten durch zweckgebundene bzw. spontane Arbeitsgruppen: Küchensanierung, Streicharbeiten, Renovierung, Außengelände
- Wäschewaschen/ Wäscheplan
- Mitgestaltung der pädagogischen Arbeit
- 2 große Feste im Jahr (z.B. Oma-Opa Tag, Lichterfest, Weihnachtsmarkt oder Feuerwehrfest)
- Standbetreuung bei Festen
- Vorbereitung und Unterstützung bei Höhepunkten
- Einbringen eigener Ideen [z.B. kleine individuelle Geschenke zur Weihnachtszeit/ Osterzeit, Schaffung von Gemeinschaftserlebnissen (u.a. Geschichtenecke)]
Der Vorstand
Der Vorstand besteht derzeit aus 4 gewählten Mitgliedern der "Elterninitiative" Langes Gässchen" e.V. Das Bindeglied ist die Geschäftsführung, die gemeinsam mit der Stellvertreterin oder einem anderem Teammitglied die Fragen und Anregungen von Kindern, Eltern und Mitarbeitern mit dem Vorstand bearbeitet. Der Vorstand trifft sich dazu ehrenamtlich einmal im Monat, vorzugsweise den 1. Mittwoch von 17.15 bis 19 Uhr. Offene Fragen der Mitglieder können hier jederzeit gestellt werden.
Die rechtliche Grundlage der Vorstandsarbeit findet sich in § 26 BGB
(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.